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   OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 18 UF 173/06   

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https://dejure.org/2006,22775
OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 18 UF 173/06 (https://dejure.org/2006,22775)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.08.2006 - 18 UF 173/06 (https://dejure.org/2006,22775)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. August 2006 - 18 UF 173/06 (https://dejure.org/2006,22775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Abänderbarkeit eines kurz vor Haftantritt geschlossenen Vergleichs über Kindesunterhalt; Berücksichtigung des einem Strafgefangenen gezahlten Überbrückungsgeldes und Ermittlung des notwendigen Selbstbehalts eines Freigängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage bzgl. einer außergerichtlichen Unterhaltsvereinbarung aufgrund einer Inhaftierung und entsprechenden Einkommensminderung eines Unterhaltpflichtigen; Pfändbarkeit des Überbrückungsgeldes i.S.d. § 51 Abs. 1 des Gesetzes über ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Balingen - 5 F 94/06
  • OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 18 UF 173/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.08.2006 - 18 UF 173/06
    Das kommt etwa in Betracht, wenn die Straftat gegen den Unterhaltsberechtigten oder seine Angehörigen gerichtet war, wenn sie verübt wurde, um sich absichtlich der Unterhaltspflicht zu entziehen oder wenn sie in einer Weise im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht steht, dass die Vorstellungen und Antriebe, die ihr zu Grunde liegen, sich auch auf Leistungsunfähigkeit als Folge des strafbaren Verhaltens erstrecken (BGH NJW 1982, 1812).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 240/14

    Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit des im Vollzug arbeitenden Strafgefangenen;

    Dass es sich bei dem Eigengeld um grundsätzlich für den Unterhalt einzusetzendes Einkommen handelt, wird - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur nicht in Zweifel gezogen (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2015, 147 f.; OLG München FamRZ 2010, 127; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 416 f.; beck-online.Großkommentar/Haidl [Stand: 15. Oktober 2014] § 1603 BGB Rn. 126; Göppinger/Wax/Strohal Unterhaltsrecht 9. Aufl. Rn. 516; Graba/Maier in Johannsen/Henrich Familienrecht 6. Aufl. Vorbem. §§ 1601-1615 nRn. 53; Heiß/Heiß in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 3. Kap. Rn. 612; Henjes in Eschenbruch/Schürmann/Menne Der Unterhaltsprozess 6. Aufl. Kap. 4 Rn. 103 ff.; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 182; Niepmann/Schwamb NJW 2015, 668, 672; jurisPK-BGB/Viefhues [Stand: 15. April 2015] § 1603 Rn. 172 ff.; Norpoth in Heiß/Born Unterhaltsrecht [Stand: Januar 2015] 12. Kap. Rn. 79; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 1 Rn. 733).
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